Informationen zum Pflichtpraktikum

KOMD

Zur Vertiefung der Kenntnisse und Fertigkeiten aus dem  Unterricht ist im Lehrplan ein Pflichtpraktikum verankert.

In der KOMD (Kommunikations- und Mediendesign) Ausbildung ist das verbindliche Praktikum ein wesentlicher Bestandteil der Ausbildung und bietet den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, Einblicke in die Welt der Medienproduktion oder IT-Branche zu gewinnen. Während des Praktikums können sie ihre erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten in die Praxis umsetzen und wertvolle Erfahrungen im Arbeitsalltag sammeln. Darüber hinaus haben sie die Gelegenheit, berufliche Kontakte zu knüpfen, die für ihre zukünftige berufliche Laufbahn von großer Bedeutung sein können. Mit der Absolvierung der Praktika werden die Schülerinnen und Schüler bestmöglich auf den Start ihrer beruflichen Karriere vorbereitet.

Fragen?

Wann muss das Pflichtpraktikum absolviert werden?

zwischen II. und V. Jahrgang

Wie lange?

8 Wochen (davon 4 Wochen facheinschlägig)
(mind. vier Wochen zusammenhängend, 40 Std./Woche)

Wo?

  • Nicht facheinschlägig:
    • In Betrieben der Wirtschaft, der Verwaltung, in Büros, Kanzleien, usw.
  • Facheinschlägig:
    • Mindestens 4 Wochen facheinschlägig in einem Medien- oder IT-Betrieb bzw. in einer Medien-, IT- oder Kommunikationsabteilung eines wirtschaftlichen Betriebes. Die Tätigkeiten müssen dem KOMD-Schwerpunkt entsprechen. 
  • Im In- und Ausland (Förderung durch Erasmus+)

Praktikumsvertrag

  • Der Praktikumsvertrag ist vor dem jeweiligen Praktikum bis spätestens 14. Juni ausgefüllt und unterschrieben im Sekretariat sowie beim Klassenvorstand abzugeben.

Downloads

In 4-facher Ausführung (Sekretariat, Klassenvorstand, Erziehungsberechtigte, Betrieb)