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Aufnahme Schuljahr 2026/27
- GESETZLICHE ANMELDEFRIST:
16. Februar – 27. Februar 2026
(MO – DO: 07:30 – 12:40 und 13:10 – 16:00 Uhr, FR 07:30 – 14:00 Uhr)
Die Aufnahmeunterlagen können an die Schule geschickt werden (postalisch oder Mail), außer die Schulnachricht bzw. das Zeugnis der letzten Schulstufe müssen persönlich vorbeigebracht werden. Vorzulegen sind:
- Schulnachricht der 8. Schulstufe (Original und Kopie) oder Zeugnis der zuletzt besuchten Schulstufe
- Anmeldeformular
- Elternfragebogen (für die Schulärztin)
- Aufnahmeinformation
> Formulare zum Downloaden siehe unten
- Verständigung und Zuweisung eines vorläufigen Schulplatzes: ab 18. März 2026
- Vorlage der Interimsbestätigung: bis 29. Juni 2026
- Termin der Aufnahmeprüfungen: 30. Juni und 1. Juli 2026
- Vorlage des Jahreszeugnisses: bis spätestens 6. Juli 2026 (ausgenommen Schüler/Innen aus Deutschland)
- Verständigung über die definitive Aufnahme: ab 7. Juli 2025
Gesetzliche Aufnahmekriterien
(Wann muss eine Aufnahmeprüfung absolviert werden?
Mittelschule – D, E, M („Standard-AHS“) keine Aufnahmeprüfung
Mittelschule – D, E, M („Standard“ Sehr gut, Gut) keine Aufnahmeprüfung
Mittelschule – D, E, M („Standard“ Befriedigend), Aufnahmeprüfung für HLW/KOMD
Mittelschule – D, E, M („Standard“ Genügend), Aufnahmeprüfung für alle Schultypen (außer die einjährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe)
AHS – (positiver Abschluss) keine Aufnahmeprüfung
